E-Auto-Förderung 2026: Hyundai Elektromodelle bei S&G, Autohaus Ranaldi & Autohaus Zondler
Der Umstieg auf Elektromobilität wird 2026 erneut staatlich unterstützt: Seit dem 19. Januar 2026 ist die neue E-Auto-Förderung für Privatkunden beschlossen. Unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen kann der Antrag voraussichtlich ab Mai 2026 nach Fahrzeugkauf und Zulassung gestellt werden.
Bei S&G, Autohaus Ranaldi und Autohaus Zondler erwarten Sie zahlreiche förderfähige Hyundai Elektrofahrzeuge. Ergänzt wird das Angebot durch eine persönliche Beratung rund um Elektromobilität, Förderbedingungen und passende Finanzierungsmodelle.
Förderfähige Hyundai Fahrzeuge im Überblick. Die staatliche E-Auto-Förderung 2026 greift für folgende Fahrzeugarten von Hyundai:
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Neuwagen mit rein elektrischem Antrieb (BEV)[1]
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Neue Plug-in-Hybrid-Modelle[1], sofern sie die gesetzlichen Förderkriterien erfüllen
Damit bietet Hyundai attraktive Einstiegsmöglichkeiten in eine moderne, effiziente und zukunftsorientierte Mobilität.
Ablauf der Förderung – Schritt für Schritt
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Kauf eines neuen Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs
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Zulassung des Fahrzeugs
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Antragstellung der Förderung (voraussichtlich ab Mai 2026)
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Auszahlung des Förderbetrags nach Genehmigung
Die Förderung wird nachträglich beantragt und ist an die Einhaltung aller staatlichen Vorgaben gebunden.
Ihre Mehrwerte bei S&G, Ranaldi & Zondler
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Kompetente Beratung zu Hyundai Elektro- und Hybridmodellen
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Unterstützung bei Fragen zur E-Auto-Förderung
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Individuelle Leasing-, Finanzierungs- und Kaufangebote
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Umfassender Service rund um moderne Elektromobilität
Jetzt informieren und optimal vorbereitet sein
Die E-Auto-Förderung 2026 schafft ideale Voraussetzungen für den Wechsel zu einem elektrifizierten Hyundai. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, finden Sie Ihr Wunschfahrzeug und starten Sie vorbereitet, sobald die Antragstellung möglich ist.
[1] Die staatl. Förderung ist für rein batterieelektrische Neufahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybrid Neufahrzeuge (CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mind. 80 km), die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, für Privatpersonen möglich und setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus. Berechtigung zur Förderung und Höhe derselben richten sich nach dem Haushaltsbruttoeinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die Förderung muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. Mehr unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung. Stand: 19.01.2026